Unser Schmuckstück, das Hafenbecken, ist ein inmitten von Apen gelegenes stehendes, eigenes Vereinsgewässer. Als Blickfang und zur Anreicherung des Sauerstoffes, wurde hier ein Springbrunnen installiert. Für körperlich beeinträchtigte Angler haben wir im Jahr 1998 behindertengerechte Angelplätze gebaut, die von der Straße aus bequem mit dem Rollstuhl erreichbar sind.
Am Hafenbecken, (stehendes Gewässer) gelten folgende Beschränkungen:
4 Ruten, davon maximal 2 auf Raubfisch
Begrenzung des Fangergebnisses auf 3 Edelfische pro Tag
Anfüttern nur mit Maden und Würmern
Angeln mit Kunstköder ist verboten!
Besondere Hinweise
Setzangeln dürfen nur in Sichtnähe aufgestellt werden.
Senken ist nur zum Fang von Köderfischen, in allen Fließgewässern erlaubt.
Angeln mit Kunstköder ist nur im Fließgewässer erlaubt.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Forelle) dürfen nicht als Köder benutzt werden.