Bei der Kieskuhle Roggenmoor bitte unbedingt die Sonderregelungen beachten (siehe Verein - Allgemeine Informationen), da dieses Gewässer im Naturschutzgebiet liegt!
An der Kieskuhle Roggenmoor gelten folgende Beschränkungen:
Der Zugang zum Gewässer ist nur vom Wendehammer der Drosselgasse gestattet
Es dürfen zZt. maximal 10 Personen an diesem See angeln
Während der Vogelbrutzeit vom 01. März bis 15. Juni, darf das Gelände nicht betreten werden
Das Gewässer darf nur in der Zeit, eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang beangelt werden
Das Baden, surfen und Bootfahren ist verboten
Bitte die aufgestellten Schilder beachten
4 Ruten, davon maximal 2 auf Raubfisch
Begrenzung des Fangergebnisses auf 3 Edelfische pro Tag
Anfüttern nur mit Maden und Würmer
Angeln mit Kunstköder aller Art ist verboten!
Besondere Hinweise
Setzangeln dürfen nur in Sichtnähe aufgestellt werden.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Forelle) dürfen nicht als Köder benutzt werden.