Der Nordloh-Kanal beginnt an der Staaßen-Brücke (Aper Tief) und endet in Nordloh bei Grimm und fließt dann ins Godensholter Tief.
Am Nordloh Kanal sind folgende Geräte erlaubt:
Handangeln vier mit einem Einzelhaken.
Raubfischangeln: bei vier Handangeln keine Raubfischangel; bei 3 Handangeln, 1 Raubfischangel; bei 2 Handangeln, 2 Raubfischangeln; bei 1 Handangeln, 3 Raubfischangel; bei keiner Handangeln, 4 Raubfischangeln / Setzangeln nur mit Stahlvorfach, Keine lebenden Köderfische!
1 Blinker / Schleppangel, nur mit Stahlvorfach, keine lebenden Köderfische!
1 Senke (1m x 1m)
1 Piere
Besondere Hinweise
Setzangeln dürfen nur in Sichtnähe aufgestellt werden.
Senken ist nur zum Fang von Köderfischen, in allen Fließgewässern erlaubt.
Angeln mit Kunstköder ist nur im Fließgewässer erlaubt.
Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Forelle) dürfen nicht als Köder benutzt werden.