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Polder am Augustfehn Kanal

Allgemeines

Der 6 Hektar große Polder mit Polderkanal geht vom Augustfehnkanal ab, von Augustfehn gesehen etwa 500 Meter vor Auto Gnieser. Das Gelände darf nur über den rechten Deich betreten werden. Das befahren des Deiches ist verboten. Das Zelten ist verboten, außer angeln unter dem Schirmzelt. 

Am Polder (Fließgewässer) sind folgende Geräte erlaubt:

  • Handangeln frei
  • 3 Raubfischangeln / Setzangeln nur mit Stahlvorfach
  • 1 Blinker / Schleppangel, nur mit Stahlvorfach, keine lebenden Köderfische!
  • 2 Aalleinen mit je 10 Haken
  • 1 Aalkorb (nur Plastik)
  • Aalleinen und Aalkorb sind mit Namen zu versehen und dürfen nur von dem Eigentümer nachgesehen werden.                    
  • 1 Senke (1m x 1m)
  • 1 Piere

 

Lage

 

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