Allgemeines
Unser Schmuckstück, das Hafenbecken, ist ein inmitten von Apen gelegenes stehendes, eigenes Vereinsgewässer. Als Blickfang und zur Anreicherung des Sauerstoffes, wurde hier ein Springbrunnen installiert. Für körperlich beeinträchtigte Angler haben wir im Jahr 1998 behindertengerechte Angelplätze gebaut, die von der Straße aus bequem mit dem Rollstuhl erreichbar sind.
Erlaubte Geräte
- 4 Ruten, davon maximal 2 auf Raubfisch
- Begrenzung des Fangergebnisses auf 3 Edelfische pro Tag
- Anfüttern nur mit Maden und Würmern
- Angeln mit Kunstköder ist verboten!
Weitere Hinweise
- Setzangeln dürfen nur in Sichtnähe aufgestellt werden.
- Senken ist nur zum Fang von Köderfischen, in allen Fließgewässern erlaubt.
- Angeln mit Kunstköder ist nur im Fließgewässer erlaubt.
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
- Edelfische (Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Forelle) dürfen nicht als Köder benutzt werden.
- Die Hälterung von lebenden Fischen ist verboten.